Neue Instrumente der Regional- und Landesplanung

 

Der „Wettbewerb der Regionen“ veranlasst die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, nach neuen Wagen zu suchen, wie diesem Wettbewerb standgehalten werden kann.

Zu diesen neuen Wegen gehören Regionalmarketing, Regionalmanagement, Teilraumgutachten und Landschaftsentwicklungskonzepte. Ohne Regionalplanung zu sein, haben sie Bezüge zu ihr.

 

Regionalmarketing will in die Region hineinwirken und will gleichzeitig außerhalb ihr regionales Umfeld verbessern. Seine Stärken- und Schwächenanalyse untersucht die besonderen Vorzüge, aber auch die Engpässe einer Region. Regionalmarketing will auf das Denkverhalten und Handeln der Menschen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung Einfluss nehmen. Seit 1993 wird mit dem Zusammenschluss aller Kreise der Region Main-Rhön das Regionalmarketing „CHANCEN-REGION-MAINFRANKEN“ zusammen mit der Region Würzburg fortgeführt.

Regionalmanagement will bestimmte Projekte und Maßnahmen, die für die Regionalentwicklung von besonderer Bedeutung sind, in kurzer Zeit und effizienter Weise umsetzen. Seine Aufgabe ist zeitlich begrenzt und endet mit dem Abschluss des Projektes bzw. der Maßnahme. Die Erstellung des regionsweiten Radwegenetzes war ein erfolgreiches Regionalmanagement.

 

Teilraumgutachten treffen Aussagen zu bestimmten fachlichen Fragestellungen für den Teilraum einer Region. Ihr Ergebnis sind Zielaussagen, deren Übernahme in den Regionalplan empfohlen wird. Das „Teilraumgutachten Würzburg-Schweinfurt“ für den gemeinsamen Raum der benachbarten Verdichtungsräume Würzburg und Schweinfurt wurde abgeschlossen. Auch das Rahmenkonzept „Biosphärenreservat Rhön“ lieferte für den bayerischen Teil der Rhön Aussagen, die zur Übernahme in den Regionalplan geeignet sind.
Mit dem Teilraumgutachten "A 71 -IMPULS FÜR MAIN-RHÖN - Entwicklungsachse als Kooperationsraum" werden die Risiken und Chancen und die sich abzuleitenden Handlungsempfehlungen für die von der BAB A 71 betroffenen Städte und Gemeinden in der Region Main-Rhön aufgezeigt.

 

Landschaftsentwicklungskonzept ist ein Instrument, das einen raschen und umfassenden Überblick über die ökologischen Verhältnisse und Handlungsspieräume in der Region gewährleistet. Als landschaftsplanerisches Fachkonzept der Naturschutzverwaltung hat es keine Rechtsverbindlichkeit. Es ist aber ein unter den Naturschutzbehörden abgestimmtes Gesamtkonzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege.