2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen, Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Träger öffentlicher Belange) gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2 und 3 ThürLPlG;

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 18 Abs. 1 und Abs. 6 S. 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme der Öffentlichkeit vom
18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026.

Informationen zum Beteiligungsverfahren, Planunterlagen sowie zur Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link:

https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen/regionalplan-suedwestthueringen/aenderung-des-regionalplanes/entwurf/entwurfsstand-032026

Gemäß Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2026 S. 561 vom 04.05.2026 sind überdies weitere Möglichkeiten zur Einsichtnahme der Planunterlagen gegeben. [Bekanntmachung Thür. Staatsanzeiger]

Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 18 Abs. 1 Satz 7 BayLplG).

 

 

 

 

 

 

Neute Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3);

Kapitel B IV, Abschnitt 2 „Bodenschätze“ (betreffend den Textteil sowie die Rohstoffgruppen Sand und Kies, Basalt und Kalkstein)

Es erfolgte die Ausfertigung vom 20.04.2026 gemäß Bescheid der Regierung von Unterfranken über die Verbindlicherklärung vom 27.03.2026.

Die Veröffentlichung wurde im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 11.05.2026 bekannt gemacht.
Die Verordnung zur Teilfortschreibung des Kapitels B IV Abschnitt 2 „Bodenschätze“ ist am 12.05.2026 in Kraft getreten.

Die rechtskräftige Regionalplanänderung sowie zusätzlich erläuternde Unterlagen sind auf der Seite der Regierung von Unterfranken online eingestellt: Regionalplan Region Main-Rhön (3) - Regierung von Unterfranken.

 

 

 

 

 

 

Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3);

Kapitel B VII „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt 5.3 „Windenergie“ (vormals „Windkraftanlagen“)

Es erfolgte die Ausfertigung vom 10.02.2026 gemäß Bescheid der Regierung von Unterfranken über die Verbindlicherklärung vom 29.01.2026.

Die Veröffentlichung wurde im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 26.02.2026 bekannt gemacht.
Die Verordnung zur Teilfortschreibung Windenergie ist am 27.02.2026 in Kraft getreten.

Die rechtskräftige Regionalplanänderung sowie zusätzliche erläuternde Unterlagen sind auf der Seite der Regierung von Unterfranken online gestellt: Regionalplan Region Main-Rhön (3) - Regierung von Unterfranken.

Insgesamt sind nun 58 Vorranggebiete mit etwa 6.500 Hektar und 38 Vorbehaltsgebiete mit rund 4.100 Hektar im Regionalplan ausgewiesen. Damit können in der Region vorläufig etwa 2,66 % der Fläche für den Bau von Windenergieanlagen genutzt werden. In einem zweiten Schritt steht dann noch die Überprüfung und Fortschreibung der seit 2014 ausgewiesenen Windgebiete (Sechste Verordnung) an.

 

Ausweisung der Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen als Beschleunigungsgebiete gemäß § 28 Abs. 2 ROG

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hat auf der Sitzung am 4.12.2025 beschlossen, dass für die in der Teilfortschreibung Kapitel B VII „Energieversorgung“ Abschnitt 5.3 „Windenergie“ am 14.10.2025 beschlossenen Vorranggebiete für Windenergie (Zehnte Verordnung) das Verfahren gem. § 28 Abs. 2 und Abs. 5 ROG zur Ausweisung als Beschleunigungsgebiete durchgeführt werden soll. Dieses Verfahren läuft noch.

Weitere Einzelheiten können dem Protokoll und der Präsentation der Sitzung auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön entnommen werden.