Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3);
Kapitel B VII „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt 5.3 „Windenergie“ (vormals „Windkraftanlagen“)
Am Dienstag, den 14. Oktober 2025, hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön in Bad Neustadt an der Saale getagt, um über Änderungen am Regionalplan für die Windenergie zu entscheiden.
Vor der Entscheidung wurden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens vorgestellt, bei der die Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Fachstellen und Verbände die Möglichkeit hatten, Stellungnahmen abzugeben. Diese Einwände wurden geprüft und in die Entscheidung einbezogen.
Es gab keine wesentlichen Änderungen am ursprünglichen Regionalplanentwurf. Mit dem Beschluss der Teilfortschreibung über ca. 4.100 ha neuer Vorranggebiete für die Windenergie wird ein wichtiger Schritt in einem mehrjährigen Planungsprozess abgeschlossen.
Insgesamt sind nun 58 Vorranggebiete mit etwa 6.500 Hektar und 38 Vorbehaltsgebiete mit rund 4.100 Hektar ausgewiesen.
Damit können in der Region vorläufig etwa 2,66 % der Fläche für den Bau von Windenergieanlagen genutzt werden.
In einem zweiten Schritt steht dann die Überprüfung der seit 2014 ausgewiesenen Gebiete an.
Die vollständigen Planunterlagen und die Ergebnisse der Beteiligung wurden auf der Seite der Regierung von Unterfranken online gestellt: Regionalplan Region Main-Rhön (3) - Regierung von Unterfranken.
Die Regierung von Unterfranken wird den Plan noch verbindlich machen.
Beteiligungsverfahren im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main – Entwurf / Vorentwurf 2025
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme der Öffentlichkeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 15.12.2025. Siehe hierzu Bekanntmachung im Regierungsamtsblatt vom 13.10.2025: nr23-25.indd
Weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren, zu den Verordnungsunterlagen sowie die Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme finden sich unter folgendem Link: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/beteiligung/themen/1005552
Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
