Neute Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3);

Kapitel B IV, Abschnitt 2 „Bodenschätze“ (betreffend den Textteil sowie die Rohstoffgruppen Sand und Kies, Basalt und Kalkstein)

Am Donnerstag, 4. Dezember 2025, hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön in Haßfurt getagt, um über Änderungen am Regionalplan für die Rohstoffsicherung zu entscheiden.

Vor der Entscheidung wurden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens vorgestellt, bei der die Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Fachstellen und Verbände die Möglichkeit hatten, Stellungnahmen abzugeben. Diese Einwände wurden geprüft und in die Entscheidung einbezogen.

Im Ergebnis des Verfahrens wurden zwei Vorbehaltsgebiete für Kalkstein und ein Vorbehaltsgebiet für Sand und Kies gestrichen, zudem wurde im Ergebnis der Beratung auf der Planungsausschusssitzung ein weiteres Vorbehaltsgebiet für Sand und Kies etwas zurückgenommen.

Die vollständigen Planunterlagen und die Ergebnisse der Beteiligung wurden auf der Seite der Regierung von Unterfranken online gestellt: Regionalplan Region Main-Rhön (3) - Regierung von Unterfranken.

Die Regierung von Unterfranken wird den Plan noch verbindlich machen.

 

 

 

 

 

 

Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3);

Kapitel B VII „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt 5.3 „Windenergie“ (vormals „Windkraftanlagen“)

Es erfolgte die Ausfertigung vom 10.02.2026 gemäß Bescheid der Regierung von Unterfranken über die Verbindlicherklärung vom 29.01.2026.

Die Veröffentlichung wurde im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 26.02.2026 bekannt gemacht.
Die Verordnung zur Teilfortschreibung Windenergie ist am 27.02.2026 in Kraft getreten.

Die rechtskräftige Regionalplanänderung sowie zusätzliche erläuternde Unterlagen sind auf der Seite der Regierung von Unterfranken online gestellt: Regionalplan Region Main-Rhön (3) - Regierung von Unterfranken.

Insgesamt sind nun 58 Vorranggebiete mit etwa 6.500 Hektar und 38 Vorbehaltsgebiete mit rund 4.100 Hektar im Regionalplan ausgewiesen. Damit können in der Region vorläufig etwa 2,66 % der Fläche für den Bau von Windenergieanlagen genutzt werden. In einem zweiten Schritt steht dann noch die Überprüfung und Fortschreibung der seit 2014 ausgewiesenen Windgebiete (Sechste Verordnung) an.

 

Ausweisung der Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen als Beschleunigungsgebiete gemäß § 28 Abs. 2 ROG

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hat auf der Sitzung am 4.12.2025 beschlossen, dass für die in der Teilfortschreibung Kapitel B VII „Energieversorgung“ Abschnitt 5.3 „Windenergie“ am 14.10.2025 beschlossenen Vorranggebiete für Windenergie (Zehnte Verordnung) das Verfahren gem. § 28 Abs. 2 und Abs. 5 ROG zur Ausweisung als Beschleunigungsgebiete durchgeführt werden soll. Dieses Verfahren läuft noch.

Weitere Einzelheiten können dem Protokoll und der Präsentation der Sitzung auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön entnommen werden.